Offenes WLAN bleibt unerwünscht

Offenes WLAN bleibt unerwünscht

Pünktlich zur CeBIT hat das Wirtschaftsministerium einen abgestimmten Entwurf zur Störerhaftung präsentiert. Freuen dürfen sich darüber gewerbliche Anbieter. Offene WLAN-Netze von privaten Anbietern sind hingegen nicht erwünscht.

Bereits vor einigen Wochen wurde ein Referentenentwurf »zur Änderung des Telemediengesetzes« öffentlich. Schon daraus war ersichtlich, dass es Rechtssicherheit nur gegen bestimmte Auflagen und bei gewerblicher Nutzung gibt. Jetzt hat das Bundeswirtschaftsministerium den abgestimmten Entwurf veröffentlicht. Ein offenes WLAN ohne Barrieren wird es damit in Deutschland nicht geben. Stattdessen müssen die Netze gegen unbefugten Zugang abgesichert werden. Nutzer müssen sich vorher im WLAN-Netz anmelden. Dies gilt auch für private Nutzer, wie Absatz 5 des Gesetzesentwurfs, der zuvor noch zur Diskussion stand, nun festlegt.

Darin heißt es: »Sonstige Diensteanbieter, die einen Internetzugang nach Absatz 3 zur Verfügung stellen, können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen im Sinne des Absatzes 4 ergriffen haben und die Namen der Nutzer kennen, denen sie den Zugang gewährt haben.« Dies schiebt einer öffentlichen WLAN-Infrastruktur ohne Anmeldezwang den Riegel vor. Begründet wird die Namensnennung der Nutzer damit, dass »die Tatsache im geschützten Bereich bzw. in Privaträumen unbemerkt Straftaten wie Kinderpornografie oder Urheberrechtsverletzungen begeht, erheblich größer ist als im öffentlichen Raum«. Dieses Szenario ist ein Graus für Politiker. Im WLAN eines Cafés oder einer Bibliothek müsse der Störer damit rechnen, vom Betreiber ertappt zu werden – daher die unterschiedliche Handhabe.

Wer seinen Freunden den Login für sein heimisches WLAN-Netz gibt, muss ebenfalls nicht für deren Rechtsverletzungen haften, wenn er ihren Namen nennen kann. Somit muss der Besuch immerhin nicht in das Gäste-WLAN abgeschoben werden.

quelle: crn.de