IT Systemhaus München – erleichterte Arbeitsweise durch neues E-Rechnungs-Gesetz

IT Systemhaus München – erleichterte Arbeitsweise durch neues E-Rechnungs-Gesetz

Juli 5, 2016
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IT Systemhaus MünchenBald wird die Zusammenarbeit mit IT Systemhaus München noch komfortabler. Der Verband elektronische Rechnung (VeR) hat es in die Wege geleitet und am 13. Juli 2016 ist es verabschiedet worden: das E-Rechnungsgesetz. Fortan wird es privat geführten Unternehmen möglich, seine Rechnungen an Behörden in elektronischer Form zu übermitteln. Wo bisher noch Papierausdrucke, Briefumschläge und Eingangsbestätigungen nötig waren, wird in Zukunft auf Digitalisierung gesetzt. Welchen Einfluss diese Entwicklung auch für das IT Systemhaus München hat soll im Folgenden aufgezeigt werden.

IT Systemhaus München erklärt: Was steckt hinter dem E-Rechnungs-Gesetz?

Nachdem im Mai im Wiesbadener Schloss Biebrich der E-Rechnungsgipfel mit 150 TeilnehmerInnen stattfand, hat das Bundeskabinett nun die Verabschiedung des E-Rechnungs-Gesetzes für den Bund beschlossen. Grundlage dieser Entscheidung ist unter anderem, dass jährlich bis zu 8 Millionen Rechnungen bei deutschen Behörden eingehen – und das größtenteils in Papierform.

Dadurch ergibt sich nicht nur eine hohe Belastung personeller und zeitlicher Ressourcen, es bedarf auch viel Papier, sodass insgesamt hohe Kosten, nur allein für die Erstellung und den Versand von Rechnungen, entsteht. Damit passen sich nun auch die deutschen Behörden an den Trend der Digitalisierung an und setzen die europarechtlichen Vorgaben der E-Rechnungsrichtlinie um.

Die Auswirkungen dieser Entwicklung werden im Folgenden auch in Unternehmen wie dem IT Systemhaus München spürbar sein. Angewandt wird das verabschiedete Gesetz nach und nach in allen Bundesbehörden, beginnend am 27.11.2018. Das gilt bisher jedoch bloß für die Bundesbehörden. Um diese Entscheidung auch für die Länder- und Kommunalebene zu treffen, müssen die Landtage selbst entsprechende Gesetze beschließen.

Ziele und Folgen des E-Rechnungs-Gesetzes

Der für das IT Systemhaus München interessante Fokus des neuen Gesetzes liegt auf der Zielsetzung die elektronische Rechnungsstellung zu verbreiten und diese bis 2020 zur vorherrschenden Methode zu machen. Weiterhin sollen Kosteneinsparungen von bis zu 11 Millionen Euro durch den niedrigeren Bedarf an Ressourcen erzielt werden. So entfallen im Versand für die Unternehmen in Zukunft das Ausdrucken, Kuvertieren und Frankieren der Rechnungen. Weiterhin spielt auch der Schutz der Natur eine Rolle, denn jährlich werden Unmengen an Papier für die vorher beschriebenen Prozesse verwendet.

Als weitere Konsequenz ergibt sich daraus eine Entbürokratisierung, einhergehend mit Änderungen in Geschäftsprozessen und für die Gesellschaft. Auch der bisher entstehende „Medienbruch“ – wenn die Rechnung auf Papier vorliegt, die Bezahlung aber elektronisch von statten geht – entfällt in Zukunft. Gleichzeitig wird es eine neue Herausforderung geben, da neue Prozessoptimierungen während der Einführung notwendig werden. Somit wird deutlich, dass bei zunehmenden Digitalisierungsprozessen auch kompetente Servicepartner wie das IT Systemhaus München immer dringender benötigt werden.

Wie elektronische Rechnungen die Zusammenarbeit mit dem IT Systemhaus München erleichtern

Die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung sind sowohl für Unternehmen wie das IT Systemhaus München als auch für Unternehmen und deren Kunden eine Erleichterung. Durch digitalisierte Belege ist es schneller und einfacher möglich diese beispielsweise dem Steuerberater zur Verfügung zu stellen. Dies vereinfacht die laufende Aktualisierung der persönlichen Daten sowie den Jahresabschluss erheblich. Gleichzeitig werden alle Dokumente an einem Ort gesammelt, sowohl der Kunde als auch der Dienstleister bewahrt also den Überblick und gleichzeitig können Originalbelege für die eigenen Unterlagen im Unternehmen bleiben.

Vorteile für das IT Systemhaus München und seine Kunden ergeben sich also aus dem Wegfall des Papieraufwandes in der Buchführung, aus Transparenz und lückenloser Nachvollziehbarkeit. Zu guter Letzt sind auch praktische Gründe entscheidend: Informationen und Dokumente lassen sich in digitaler Form schlichtweg schneller auffinden als in Papierstapeln.

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