IT Betreuung München – Datenschutz Grundverordnung: Änderungen für Cloud-Nutzer

IT Betreuung München – Datenschutz Grundverordnung: Änderungen für Cloud-Nutzer

Juni 3, 2016
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it_betreuung_muenchen_cloudCloud-Dienste werden für Unternehmen sowie für Privatnutzer immer wichtiger. Die digitale Speicherung von Inhalten gibt Sicherheit bei der Aufbewahrung, zumindest solange bis es der Anbieter die Server ausschaltet und schafft einen zentralen Ort auf den von überall zugegriffen werden kann. Mittlerweile gehört zum Leistungsrepertoire von Cloud-Diensten aber schon längst nicht nur mehr die Speicherung von Daten. Auch die Zusammenarbeit zwischen Personen wird durch Cloud-Dienste vereinfacht und vereinheitlicht. Kollaboration, Kommunikation und Transfer zwischen mehreren Partien wird durch die Dienste der Cloud optimiert. Auch das Monitoring von Unternehmen oder die Speicherung von Datenbanken kann durch solche Cloud bezogenen Dienste weiter optimiert werden.Wie die IT Betreuung München zeigt gibt es also jede Menge Potenzial. Aber auch jede Menge potenzielle Datenschutz Probleme. Die erst kürzlich, von der EU, verabschiedete Datenschutz-Grundverordnung bringt viele neue Vorschriften an die sich Cloud-Anbieter halten müssen. Wer aus der Reihe tanzt wird hart bestraft. Aber was hat sich den nun alles geändert? Um für ein wenig Überblick zu sorgen, möchten wir Ihnen im heutigen Blogeintrag von IT Betreuung München die wichtigsten Punkte vorstellen.

IT Betreuung München – BDSG oder doch schon DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung der EU ist eine beschlossene Sache. Sie ist nicht irgendein Plan der irgendwie und irgendwann verabschiedet wird. Es gibt bereits einen konkreten Stichtag ab dem die Verordnung gültig ist. Wichtig ist es daher zu wissen, das noch die nächsten zwei Jahre das Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) Gültigkeit besitzt. Wer also vorsorgen möchte, dem empfiehlt die IT Betreuung München schon bereits jetzt die Vorbereitungen für den Wechsel zur DSGVO in Angriff zu nehmen. Die DSGVO ist einer großen Anzahl von sogenannten Öffnungsklauseln versehen, die, zumindest auf nationaler Ebene, doch einige Anpassungsmöglichkeiten bieten. Selbstverständlich sind noch nicht alle Punkte der DSGVO geklärt und noch nicht alles ist gänzlich bekannt. Dennoch sollte alles das getan werden, was bereits möglich ist. Wie Ihre IT Betreuung München erklärt hat derjenige der jetzt vorarbeitet, es später, wenn es mit der DSGVO so richtig losgeht, einen Vorsprung.

IT Betreuung München – Viele kleine Änderungen

Bei der DSGVO legt die EU vor allem besonderen Wert auf die Transparenz des Datenschutzes. Das mag beim ersten Lesen vielleicht etwas verwirrend klingen, macht aber mit dem richtigen Verständnis durchaus Sinn. Es sollen nur diejenigen Daten erhoben werden die ihren Erhebungszweck begründen. Sollte eine Zweck nicht explizit rechtlich und vertraglich erlaubt ist, haben die Nutzer, wie Ihre IT Betreuung München weiß, das Recht Informationen anzufordern die genaue Aussagen zur Erhebung liefern. Die, für die betroffene Person, transparente Aufklärung ist mit der DSGVO Pflicht für jeden Cloud-Dienst Anbieter. Außerdem müssen Anbieter von Cloud-Diensten unter der DSGVO neben der Dokumentationspflicht nun auch nachweislich dokumentieren was zum Schutz der personenbezogenen Daten getan wird. Wie die IT Betreuung München erklärt, gehört dazu somit auch die regelmäßige Überprüfung der Schutzmaßnahmen.

IT Betreuung München – Cloud Zertifizierung

Cloud Zertifizierungen beschäftigen das Vertrauensverhältnis zwischen Anbieter und Nutzer. Nutzer können in der Regel die Risiken und das Sicherheitsniveau ihres ausgewählten Anbieters nicht beurteilen, weil sie keinen direkten Einblick hinter die Kulissen des Anbieters haben. Umso wichtiger ist es, das der jeweilige Anbieter seine eigene Qualität belegen kann. An dieser Stelle kommen die Cloud Zertifizierungen ins Spiel. Diese Zertifizierungen sollen den Anbieter bescheinigen und den Nutzer versichern. Wie Ihre IT Betreuung München weiß bringt die DSGVO aber auch hier Veränderungen mit sich. Neben der Zertifizierung sollen unter der DSGVO zukünftig auch Verhaltensregeln, sogenannte Codes of Conduct einen Cloud-Dienst Anbieter bescheinigen. Auch die DSGVO Kommission selbst kann solche Zertifizierungen durchführen. Für Cloud Nutzer ist es hier nur wichtig darauf aufzupassen auf welche Zertifizierung oder Verhaltensregeln sich der Anbieter stützt. Wie Ihre IT Betreuung München erklärt, müssen die Verhaltensregeln durch eine berechtige Aufsichtsbehörde oder durch den Europäischen Datenschutzauschuss genehmigt werden.

IT Betreuung München – Cloud Migration

Bis dato gibt es viele Anbieter die eine Migration zu einem anderen Anbieter wissentlich erschweren um die Absprungrate gering zu halten. Diese Cloud-Anbieterabhängigkeit soll es in Zukunft mit der DSVGO nicht mehr in diesen Ausmaßen geben. Die neuen Rechte und Vorschriften bezüglich der Datenübertragbarkeit schreiben Anbietern vor, dass Sie zukünftig dem Nutzer bei einer möglichen Migration zu einem anderen Anbieter, eine Kopie ihrer Daten in einem verarbeitbaren und einlesbaren Format liefern. Dieses Format muss dann auch von dem neuen Anbieter erkennbar und einlesbar sein. Ihre IT Betreuung München ist sich sicher, dass es hier kurz über lang zu einem einheitlichen Format kommen wird.

IT Betreuung München – Unsere Empfehlung

Unsere Empfehlung für Sie lautet, als Cloud-Dienst Anbieter die Vorbereitung auf die DSGVO so früh wie möglich in Angriff zu nehmen. Änderungen wird es viele geben und auch viel neu Land gilt es zukünftig zu erkunden. Wer jetzt vorarbeitet wird, wie sich die IT Betreuung München sicher ist, einen Vorsprung gegenüber anderen Anbietern haben. Als Nutzer von Cloud-Diensten können Sie sich auf mehr Möglichkeiten der Anbieter-Überwachung und Überprüfung freuen.

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