Ersetzendes Scannen

Ersetzendes Scannen

November 21, 2014
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Durch das Ersetzende Scannen müssen Ihre Mandanten originale Buchungsbelege zukünftig nicht mehr in Papier aufbewahren. Der Vorteil: reduzierter geldlicher und zeitlicher Aufwand, durch verringerte Archivflächen und Prozesskosten.

Die von DATEV und der Universität Kassel gemeinsam durchgeführte Simulationsstudie zeigt: Die Finanz- und Zivilgerichte räumen den gescannten Belegen unter Beachtung der relevanten Ordnungsmäßigkeitsanforderungen grundsätzlich denselben Stellenwert ein wie dem papierhaften Original.
Eine weitere Voraussetzung haben die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) mit der im Oktober 2014 im Berufsrechtlichen Handbuch veröffentlichten Muster-Verfahrensdokumentation zum Ersetzenden Scannen von Buchungsbelegen geschaffen. Diese Dokumentation sorgt für erhöhte Rechtssicherheit und eine strukturierte Vorgehensweise inklusive Dokumentation, was die Einführung des Ersetzenden Scannens deutlich vereinfacht.

Einführung des Ersetzenden Scannens bei Ihren Mandanten – mit Unterstützung von DATEV

Voraussetzung für Ersetzendes Scannen im Unternehmen ist eine individuelle Verfahrensdokumentation, in der Sie gemeinsam mit Ihrem Mandanten die Arbeits- und Scanprozesse definieren und festhalten. Nutzen Sie die DATEV Arbeitshilfe zur Verfahrensdokumentation beim Ersetzenden Scannen von Buchungsbelegen für die erstmalige Erstellung und Pflege. Diese beruht auf der Muster-Verfahrensdokumentation und wurde bereits auf die Nutzung der Anwendungen DATEV Unternehmen online und DATEV DMS classic pro abgestimmt. Die Arbeitshilfe unterstützt Sie mit Automatismen, Eingabemasken, Anlagen und Assistenten, und kann außerhalb einer installierten DATEV-Umgebung genutzt werden. Nutzen Sie diesen Ansatz als weitere Beratungschance.

Quelle: www.datev.de

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